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Demokratisierung der Politik durch Minderheitsregierungen? Über eine neue Matrix des politischen Arrangements

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Demokratisierung der Politik durch Minderheitsregierungen? Über eine neue Matrix des politischen Arrangements

Der folgende Text ist von mir geschrieben, die Daten sind über Google besorgt, aber die Kommentare von Claude. Ich habe die Kommentare nicht eingearbeitet, sondern so, wie Claude sie geliefert hat, stehen lassen, um die Kompossibilität von KI und eigenem Denken sichtbar zu machen. Den Artikel zu überarbeiten, um ihn einem Journal anzubieten, habe ich negativ beschieden; in meinem Alter muss ich nicht mehr in den wissenschaftlichen Wettbewerb gehen. Dennoch bleibt er eine aufschlussreiche aktuelle Analyse.

Editorische Notiz: Der Originaltext ist unverändert wiedergegeben. Die eingerückten, farbig abgesetzten Absätze („Kritischer Kommentar“) sind Ergänzungen; sie prüfen die jeweilige Argumentation, verorten sie in der Forschungsliteratur (Zitierweise: Harvard) und benennen Gegenargumente, empirische Präzisierungen und Lücken. Am Ende folgen eine kritische Gesamtwürdigung und das Literaturverzeichnis. Aktuelle Wahldaten sind auf dem Stand vom 9. Oktober 2026.

Nichts bewegt die classe politique in Deutschland mehr als das Hochfahren der Parteien links und rechts, während den alten Parteien ihre Koalitionen dahinschwinden. Zum Teil durch das Verschwinden ganzer Parteien aus der politischen Landschaft (FDP, BSW). Die Linke – einer der neuen hochfahrenden Ränder - braucht das Koalieren, weil sie selbst zu schwach ist. Die AFD hofft auf Regierungsmacht. Die Mitte, die erst zur Mitte geworden ist, seit die Heißluftballons der Ränder hochfliegen, verliert ihre gewohnten Regierungsarrangements. Früher war die Mitte das unangefochtene Zentrum, in das lediglich die Grünen – ein ehemaliger Rand - nachrückten. Man meint jetzt schon, dass durch die schwach werdende Mitte die Demokratie gefährdet ist. Auf jeden Fall ist die Gewohnheit der bisherigen demokratischen Mischung gefährdet. Eine neue Mehrheitsarithmetik beginnt. Es wird auf Minderheitsregierungen hinauslaufen, mit der paradoxen Folge, dass die Mitte sich auflöst. Ein Prozess, der zum einen eine Schwächung des Regierens bedeutet, zum anderen aber fast unerwartet eine Verlebendigung des parlamentarischen Prozesses. Was an mittlerer Politik verloren zu gehen scheint, erweist sich auf eine paradoxe Weise als Demokratisierung der Regierung / Parlamentsbeziehungen. Dieses Format der ‚Demokratisierung der Demokratie‘ bleibt aber nicht folgenlos. Das Reformpotenzial sinkt.

Kritischer Kommentar: Die Eingangsdiagnose – Erosion der ‚Mitte‘, Aufstieg der Ränder – deckt sich mit der vergleichenden Parteiensystemforschung, die die Fragmentierung westeuropäischer Parteiensysteme auf eine neue, kulturell-identitäre Konfliktlinie zurückführt (Kriesi et al. 2008; Hooghe und Marks 2018) und den Rückzug der Parteien aus der Gesellschaft als langfristigen Trend beschreibt (Mair 2013). Zwei Begriffe bleiben allerdings unscharf. Erstens die ‚Mitte‘: Ob sie räumlich-ideologisch (Downs 1957) oder als Ensemble der bisher regierungstragenden Parteien gemeint ist, wird nicht geklärt; der Satz, die Mitte sei „erst zur Mitte geworden“, deutet auf die zweite, relationale Lesart. Zweitens die ‚Demokratisierung der Demokratie‘: Die Formel ist in der Demokratietheorie besetzt (Offe 2003) und meint dort die Erweiterung von Beteiligungs- und Rechenschaftschancen der Bürger. Der Text meint dagegen eine Gewichtsverschiebung zwischen Regierung und Parlament, also eher eine Parlamentarisierung des Regierens. Diese Unterscheidung sollte explizit gemacht werden, weil von ihr der paradoxe Befund ‚mehr Demokratie, weniger Reform‘ abhängt.

Soweit die Hypothese dieses Textes, die im Folgenden durchdekliniert wird. Es geht hierbei nicht um normative oder ideologische Fragen, sondern sondern um die Änderung der Matrix politischer Koalitionsmechanik. Dabei wird sich zeigen lassen, dass die rechts/links-Zuschreibungen entwerten, dass die ‚Brandmauern‘ fallen und dass neue Kooperationsformen entstehen können, die die Schwächung der Demokratie, die allenthalben diagnostiziert wird, auf eine unerwartete Weise aufhalten, wenn auch auf einem niedrigeren Niveau der Handlungsfähigkeit.

Kritischer Kommentar: Der Anspruch, nicht normativ zu argumentieren, wird im weiteren Verlauf nicht durchgehalten: Reformfähigkeit, Wachstum und ‚Gemeinsinn‘ fungieren als Bewertungsmaßstäbe (vgl. Abschnitte zur Reform- und Wachstumspolitik). Das ist legitim, sollte aber offengelegt werden. Die These, links/rechts-Zuschreibungen würden „entwertet“, steht in Spannung zur Cleavage-Forschung, nach der die Links-rechts-Achse nicht verschwindet, sondern um eine zweite (libertär-autoritäre bzw. kosmopolitisch-kommunitaristische) Dimension ergänzt wird (Lipset und Rokkan 1967; Kriesi et al. 2008; Hooghe und Marks 2018). Auch die Annahme, die ‚Brandmauern‘ würden fallen, ist begründungsbedürftig. Die Literatur zum cordon sanitaire zeigt, dass Ausgrenzungsstrategien je nach Wettbewerbslage sehr stabil sein können (Downs 2001; Heinze 2018), während andere Fälle zeigen, wie die Einbindung radikal rechter Parteien gerade über Unterstützungsabkommen für Minderheitsregierungen verläuft (de Lange 2012; Twist 2019). Welche Mauer fällt (links oder rechts), ist demokratietheoretisch nicht gleichgültig (Levitsky und Ziblatt 2018). [Redaktionell: „sondern sondern“.]

Eine neue Mehrheitsarithmetik. Der Bundestag ist seit 2025 deutlich fragmentierter. Union und SPD verfügen zusammen über 328 von 630 Sitzen und damit über eine Mehrheit von nur 12 Mandaten; AfD, Grüne und Linke verfügen zusammen über 301 Sitze. Die AfD ist mit 20,8 Prozent und 152 Mandaten zweitstärkste Kraft, während Die Linke mit 8,8 Prozent und 64 Mandaten wieder deutlich im Parlament vertreten ist. Das verändert die Funktionslogik des Parteiensystems. Die AfD verfügt über eine große parlamentarische Sperrmacht, ist aber wegen ihrer politischen Isolation bislang kein Koalitionspartner der anderen Fraktionen. Zudem schließt die Union eine Zusammenarbeit mit der Linken aus. So entsteht eine asymmetrische Lage: Wählerstimmen werden repräsentiert, aber nicht jede parlamentarische Stärke ist in Regierungsfähigkeit übersetzbar.

Kritischer Kommentar: Die Zahlen sind korrekt (Bundeswahlleiterin 2025): 208 Sitze für CDU/CSU und 120 für die SPD ergeben 328 von 630 Sitzen, also zwölf über der Kanzlermehrheit von 316. Präzisierungsbedürftig ist der Begriff der „Sperrmacht“. Für einfache Gesetze hat die AfD keine Sperrmacht; relevant ist sie bei Zweidrittelmehrheiten: AfD und Linke verfügen gemeinsam über 216 Sitze und damit über eine Sperrminorität gegen Grundgesetzänderungen. Genau deshalb wurde die Reform der Schuldenbremse samt Sondervermögen im März 2025 noch vom alten Bundestag beschlossen. Theoretisch lässt sich die beschriebene Asymmetrie mit Sartoris (1976) Unterscheidung von coalition potential und blackmail potential fassen: Die AfD hat Erpressungs-, aber kein Koalitionspotenzial. Fraglich ist zudem, ob der Ausdruck „große Koalition“ noch trägt, wenn die beiden Partner zusammen nur rund 45 Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinen.

Die Behauptung einer Regierungsunfähigkeit, wie sie schon medial erörtert wird, wäre überzogen. Die große Koalition aus Union und SPD kann weiter Gesetze verabschieden, Haushalte beschließen und Verwaltung steuern, solange ihre knappe Mehrheit geschlossen bleibt. Ihre Verwundbarkeit ist jedoch hoch. Doch schon kleine innerkoalitionäre Abweichungen, Konflikte zwischen Landesverbänden oder abweichendes Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter können Regierungsvorhaben gefährden. Dadurch gewinnt die interne Koalitionskoordination ein übermäßiges Gewicht. Die Regierung kann dazu neigen, umstrittene Reformen zu vertagen, zu verwässern oder durch kurzfristig sichtbare Entlastungen zu ersetzen.

Kritischer Kommentar: Die Beobachtung, dass die Koalitionskoordination bei knappen Mehrheiten überproportional an Gewicht gewinnt, ist gut belegt. Schon für die ‚stabile‘ Bundesrepublik beschreibt die Koalitionsforschung ein dichtes informelles Koalitionsmanagement (Saalfeld 2000; Kropp 2001). Vergleichend zeigen Martin und Vanberg (2011), dass Koalitionspartner parlamentarische Verfahren (Ausschüsse, Änderungsanträge) gezielt nutzen, um sich gegenseitig zu kontrollieren. Die Wirkung knapper Mehrheiten hängt dabei stark von der Fraktionsgeschlossenheit ab, die im deutschen Bundestag im internationalen Vergleich sehr hoch ist (Sieberer 2006). Das relativiert die Verwundbarkeitsthese: Abweichungen einzelner Abgeordneter sind empirisch selten. Gefährdet sind Mehrheiten eher durch programmatische Konflikte zwischen den Partnern als durch individuelle Dissidenz.

Die Republik gerät nicht in institutionellen Stillstand, sondern vielmehr in eine Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners. Sie kann den Staat handlungsfähig halten, aber seine Transformationsfähigkeit schwächen. Sie minimiert ihr Handlungs- und Reformpotenzial.

Kritischer Kommentar: Die Formel vom „kleinsten gemeinsamen Nenner“ verweist auf Scharpfs (1988) Politikverflechtungsfalle und auf die Vetospielertheorie, nach der die Wahrscheinlichkeit von Politikwandel mit der Zahl und der ideologischen Distanz der Vetospieler sinkt (Tsebelis 2002). Kritisch ist jedoch anzumerken, dass inkrementelle Politik nicht per se defizitär ist. Lindblom (1959) hat das muddling through gerade als rationale Strategie unter Unsicherheit verteidigt. Die normative Prämisse, „Transformationsfähigkeit“ verlange große, auf einmal durchgesetzte Reformen, bedarf deshalb einer Begründung, die über den Text hinausgeht.

Die politischen Ränder erstarken. AfD und Linke nehmen natürlich unterschiedliche politische Positionen ein, teilen aber strukturell eine Oppositionsfunktion. Beide bündeln gesellschaftliche Unzufriedenheit, ohne gegenwärtig als Koalitionspartner im gesamten politischen Spektrum verfügbar zu sein. Die Linke ist vor allem in bestimmten landespolitischen und parlamentarischen Konstellationen koalitionsfähig; auf Bundesebene bleibt ihre Einbindung aufgrund programmatischer Konflikte — etwa über Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik — begrenzt. Die AfD hingegen verbindet hohe Wählerunterstützung mit besonders geringer Koalitionsfähigkeit. Das verschärft das Repräsentationsproblem. Ein großer Teil der Wählerschaft meint mit der AfD über eine starke Opposition zu verfügen, aber ohne realistische Regierungsoption. Das verstärkt das Narrativ, politische Eliten würden Wählerwillen ignorieren.

Kritischer Kommentar: Die strukturelle Parallelisierung von AfD und Linke als ‚Ränder‘ ist analytisch nur begrenzt tragfähig. Sie entspricht der Extremismustheorie (Backes und Jesse 1993), die in der Forschung wegen ihrer impliziten Äquidistanz umstritten ist. Empirisch unterscheiden sich beide Parteien erheblich: in ihrer Haltung zu Verfassungsprinzipien (vgl. die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Mai 2025), in ihrer Regierungserfahrung auf Landesebene und inzwischen auch in ihrer Größe. Bei der Berliner Wahl am 20. September 2026 wurde die Linke mit rund 25,7 Prozent stärkste Kraft (ZDFheute 2026a). Die Eingangsthese, sie sei „zu schwach“ und deshalb koalitionsbedürftig, gilt also nur noch regional. Das beschriebene Repräsentationsproblem lässt sich mit Mairs (2009) Spannung zwischen responsive und responsible government sowie mit der Populismusforschung fassen, die den Anti-Eliten-Diskurs als Kern populistischer Mobilisierung beschreibt (Müller 2016; Mudde und Rovira Kaltwasser 2017). Es ist allerdings nicht spezifisch für die Koalitionsmechanik: Auch die sozial selektive Wahlbeteiligung verstärkt es (Schäfer 2015; Elsässer 2018).

Welche Koalitionsmodelle auf Länderebene sind künftig denkbar? Künftig werden auf Länderebene weniger klassische Zweierbündnisse und mehr Dreierkoalitionen, Minderheitsregierungen und projektbezogene Mehrheiten denkbar. Besonders in Ostdeutschland erzwingt der Aufstieg der AfD bei gleichzeitiger Koalitionsisolation der Partei eine neue parlamentarische Grammatik. Dort, wo sie rechnerisch reichen, bleiben Zweierkoalitionen politisch attraktiv: Schwarz-Rot, Schwarz-Grün, Rot-Grün, Rot-Rot oder — regional — Rot-Schwarz. Sie bieten ein formal stabiles Kabinett und einen gemeinsamen Koalitionsvertrag. Ihre Reichweite schrumpft jedoch. Die Fragmentierung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Parteien keine Mehrheit mehr erreichen; selbst CDU, SPD und Grüne können in einzelnen ostdeutschen Ländern gemeinsam unterhalb der Mehrheit bleiben. Schwarz-Rot bleibt in mehreren Ländern zwar ein naheliegendes Grundmodell, kann aber zunehmend nur als Minderheitsregierung oder mit einem dritten Partner regieren.

Kritischer Kommentar: Die Länderanalyse knüpft an die Forschung zum Parteienwettbewerb in den Bundesländern an (Bräuninger et al. 2020; Kropp 2001). Die jüngste Wahl in Mecklenburg-Vorpommern (20. September 2026) bestätigt den Befund drastisch: Die CDU scheiterte erstmals in einem Flächenland an der Fünf-Prozent-Hürde. SPD und Linke verloren ihre gemeinsame Mehrheit, und rechnerisch blieb vor allem ein Bündnis mit den Grünen (39 von 71 Sitzen) (ZDFheute 2026b). Methodisch wäre zu trennen, was ostdeutsche Sonderbedingungen sind (geringere Parteibindung, schwächere Parteiorganisation) und was sich als bundesweiter Trend verallgemeinern lässt.

Dreierbündnisse werden zum neuen Normalfall, jedoch nicht zwingend zum Modell großer Reformen. Sie erweitern die parlamentarische Basis, erhöhen aber die Zahl der Vetospieler und damit das Risiko, dass Politik auf den kleinsten gemeinsamen Nenner reduziert wird. Gehen wir die Möglichkeiten durch, die zugleich die wahrscheinlichen Instabilitätsindikatoren auflisten lassen:

Kritischer Kommentar: Die These, Dreierbündnisse vermehrten Vetospieler, ist vetospielertheoretisch korrekt (Tsebelis 2002). Die Bilanz ist auf Bundesebene durch das Scheitern der Ampelkoalition im November 2024 belegt. Auf Länderebene ist sie aber gemischt: Die Kenia-Koalitionen in Sachsen-Anhalt (2016–2021) und Brandenburg (2019–2024) haben volle Legislaturperioden absolviert. Entscheidend ist weniger die Zahl der Partner als ihre ideologische Spannweite (Axelrod 1970: connected coalitions) sowie die Qualität von Koalitionsvertrag und Koalitionsausschuss (Kropp und Sturm 1998).

CDU, SPD, Grüne (Kenia): große Differenzen bei Klima, Migration, Haushalt und Wirtschaft

CDU, SPD, FDP: die FDP ist häufig nicht mehr im Landtag; damit entfällt diese Koalition.

CDU, Grüne + x: sehr ungleiche Machtverhältnisse und Konflikte über Migration / Energie (x steht für: Linke (momentan mit der CDU nicht möglich); BSW (mit den Grünen nicht möglich); FDP entfällt faktisch). Diese Koalition wäre nur möglich als Zweierkoalition, wenn CDU und Grüne zusammen eine Regierung bilden können, was schwierig wird, weil beide immer weniger Wähler bekommen.

SPD, Linke, Grüne: Probleme in Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftsfragen; regional begrenzte Akzeptanz

CDU, BSW, SPD (Brombeer): instabile programmatische Basis, insbesondere in der Außenpolitik und Migration. BSW ist kaum noch in den Landtagen (wie die FDP), außer in Sachsen-Anhalt

Kritischer Kommentar: Die Liste ist eine Momentaufnahme mit hoher Volatilität. Zu präzisieren ist der Hinweis auf das BSW: Nach den Wahlen von 2024 sitzt die Partei weiterhin in den Landtagen von Sachsen, Thüringen und Brandenburg (in Thüringen als Partner der ‚Brombeer‘-Koalition, die mit 44 von 88 Sitzen genau die Hälfte der Mandate hält). An der Hürde gescheitert ist das BSW 2026 in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. In Sachsen-Anhalt ist es mit 5,3 Prozent eingezogen (Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt 2026). Analytisch wäre es ergiebiger, die Optionen nach ideologischer Distanz und Vetopotenzial der Partner zu ordnen, statt sie nach Farbkombinationen aufzuzählen (Laver und Schofield 1990; Bräuninger et al. 2020).

Von den fünf Möglichkeiten entfallen faktisch zwei; und eine (CDU, Grüne + x) bleibt als Zweierkoalition, wenn kein x passt. Ebenso nur die Zweierkoalition SPD / Linke. Beide Zweierkoalitionen aber werden unwahrscheinlicher, weil alle diese Parteien (außer vielleicht der Linken, aber nurmehr in Großstädten) Wählerverluste haben. Die klassische ‚große Koalition‘ von CDU und SPD hat die gleichen Probleme: zusammen zu wenige Wähler. Inzwischen haben wir es sogar mit dem Wegfall der CDU in einem Land zu tun. Die Befürchtung, die CDU würde, wie ehedem die italienische democracia christiana, sich gänzlich auflösen, ist momentan unwahrscheinlich, aber sie erleidet erheblichen Wählerverlust.

Kritischer Kommentar: Der Niedergang der Volksparteien ist breit dokumentiert (Wiesendahl 2011). Kirchheimers (1965) Typus der ‚Allerweltspartei‘ verliert seine Integrationsfähigkeit, und die Kartellparteithese erklärt die wachsende Distanz der etablierten Parteien zur Wählerschaft (Katz und Mair 1995). Der Vergleich mit der Democrazia Cristiana (im Text: „democracia christiana“) ist suggestiv, aber nur bedingt tragfähig. Deren Zusammenbruch 1992–1994 war wesentlich durch Korruptionsskandale (Tangentopoli) und das Ende des Kalten Krieges bedingt, also durch einen exogenen Schock und nicht durch schleichende Erosion (Morlino 1996). Der „Wegfall der CDU in einem Land“ bezieht sich vermutlich auf Mecklenburg-Vorpommern 2026; das sollte genannt werden.

Kenia dürfte dort zunehmen, wo CDU, SPD und Grüne zusammen noch Mehrheiten erreichen und die Union weder mit AfD noch mit der Linken kooperieren will. Wenn allerdings die CDU aus dem Landtag herausfällt, entfällt Kenia. Rot-Rot-Grün bleibt dort denkbar, wo die Linke koalitionsfähige Kraft ist und SPD sowie Grüne ausreichend stark bleiben; nach den jüngsten Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern wird eine solche Mehrheit ausdrücklich als Möglichkeit diskutiert.

Kritischer Kommentar: Inzwischen ist das Szenario konkret: In Mecklenburg-Vorpommern verfügen SPD, Linke und Grüne über eine Mehrheit, und in Berlin lotet die Linke als stärkste Partei ein Bündnis mit Grünen und SPD aus (ZDFheute 2026a; 2026b). Damit verschiebt sich die Koalitionsmatrix nicht nur „enger“, sondern auch asymmetrisch nach links, während die Union in mehreren Ländern ihre Rolle als Formateur verliert. Das hat Rückwirkungen auf den Bundesrat, die im Text nicht behandelt werden (siehe Kommentar zum Abschnitt über Ausschüsse).

Die Koalitionsmatrix wird immer enger, verliert ihre alte Breite, weil die ‚alten‘ Parteien so viele Wähler verlieren, dass sie als Volksparteien nicht mehr gezählt werden können. Erstmalig im größeren Maßstab werden Minderheitsregierungen aktuell.

Kritischer Kommentar: Die Aussage „erstmalig im größeren Maßstab“ gilt nur für Deutschland. International sind Minderheitsregierungen kein Ausnahmefall: Strøm (1990) zählt rund ein Drittel aller Nachkriegsregierungen in parlamentarischen Demokratien zu diesem Typus, in Skandinavien sind sie der Normalfall. Strøm (1984) hat sie zudem als rationale Lösung erklärt: Parteien mit Policy-Zielen können Einfluss ohne Regierungsämter ausüben und vermeiden so die elektoralen Kosten des Regierens. Für Deutschland siehe Klecha (2010).

Minderheitsregierungen sind keine automatische Lösung, aber auch nicht zwangsläufig instabil oder reformunfähig. Mit verlässlichen Unterstützungspartnern können sie durchaus stabil sein und Gesetze wirksam verabschieden. Für Nordrhein-Westfalen lässt sich erinnern, dass die rot-grüne Minderheitsregierung zwischen 2010 und 2012 in der Bildungspolitik ungefähr ebenso viele Wahlversprechen zumindest teilweise umsetzte wie die schwarz-gelbe Vorgängerregierung. Häufiger allerdings waren jedoch Kompromisse und nur partielle Reformumsetzungen. Auch die deutsche Länderpraxis widerlegt die These, Minderheitsregierungen seien per se dysfunktional. Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen haben oder hatten entsprechende Konstellationen. Auf Bundesebene gab es bislang keine Minderheitsregierung. Das Grundgesetz erleichtert sie nicht, schließt sie aber auch nicht aus. Ein Kanzler kann im dritten Wahlgang mit relativer Mehrheit gewählt werden, sofern der Bundespräsident ihn ernennt. Abgesetzt werden kann er dann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit.

Kritischer Kommentar: Die Aussage zur rot-grünen Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen (2010–2012) ist ohne Beleg und sollte mit Quelle versehen werden. Zu ergänzen ist, dass diese Regierung im März 2012 an der Ablehnung des Haushalts scheiterte. Das führte zur Auflösung des Landtags und zu Neuwahlen, aus denen Rot-Grün allerdings gestärkt hervorging. Der Fall stützt also die spätere These des Textes, der Haushalt sei die entscheidende Belastungsprobe. Weitere Referenzfälle sind das ‚Magdeburger Modell‘ (SPD-geführte Regierung unter Tolerierung durch die PDS, 1994–2002), die Regierung Ramelow in Thüringen mit dem 2020 vereinbarten ‚Stabilitätsmechanismus‘ mit der CDU und die sächsische Minderheitskoalition seit 2024 mit ihrem ‚Konsultationsmechanismus‘ (Klecha 2010). Verfassungsrechtlich ist zu ergänzen: Ein Haushaltsscheitern führt auf Bundesebene nicht zum Stillstand, weil Art. 111 GG eine vorläufige Haushaltsführung erlaubt. Art. 81 GG (Gesetzgebungsnotstand) zeigt, dass das Grundgesetz Minderheitsregierungen durchaus mitbedacht hat. Ganghof (2021) argumentiert verfassungspolitisch sogar für institutionelle Designs, die wechselnde Mehrheiten systematisch ermöglichen.

Minderheitsregierungen werden vor allem in Ländern mit einer starken, aber isolierten AfD wahrscheinlicher. Sachsen und Thüringen zeigen bereits, dass Regierungen ohne eigene absolute Mehrheit möglich sind; sie sind auf Tolerierung oder wechselnde Unterstützung angewiesen. Denkbare Formen sind:

  • CDU-geführte Minderheitsregierung, gestützt je nach Projekt durch SPD, Grüne, BSW oder — politisch besonders heikel — durch Enthaltungen bzw. punktuelle Zustimmung der Linken.

  • SPD- oder Linke-geführte Minderheitsregierung, die sich fallweise von Grünen, CDU, BSW oder anderen Fraktionen unterstützen lässt.

  • Tolerierungsmodell: Eine Partei verpflichtet sich, Haushalte, Ministerpräsidentenwahl und zentrale Stabilitätsfragen nicht zu Fall zu bringen; in der Sachpolitik bleibt die Regierung auf Verhandlungen angewiesen.

  • Projektregierung: Die Regierung vereinbart vorab nur wenige Vorhaben — etwa Haushalt, Bildung, Kommunalfinanzen, Infrastruktur und Verwaltung — und organisiert hierfür wechselnde Mehrheiten.

Kritischer Kommentar: Die Typologie entspricht weitgehend dem, was Bale und Bergman (2006) als contract parliamentarism beschreiben: schriftlich fixierte Unterstützungsabkommen zwischen Minderheitsregierung und Unterstützungsparteien wie in Schweden und Neuseeland. Für Dänemark zeigen Christiansen und Pedersen (2014), wie Minderheitskoalitionen über breite, sachbezogene Vereinbarungen (forlig) stabil regieren. Eine wichtige Variante fehlt jedoch: die Tolerierung durch eine radikal rechte Partei. Beispiele sind Dänemark 2001–2011, die Niederlande 2010–2012 und Schweden seit dem Tidö-Abkommen von 2022. Gerade dort wurde die Minderheitsregierung zum Vehikel der schrittweisen Normalisierung der radikalen Rechten (de Lange 2012; Twist 2019). Für die These vom „Fall der Brandmauern“ ist das der entscheidende Vergleichsfall.

In Sachsen-Anhalt sind solche Varianten besonders realistisch geworden: Die AfD verfehlte dort mit 39 von 83 Sitzen die absolute Mehrheit; zugleich erreichen CDU, SPD und Grüne zusammen keine Mehrheit. Daher reichen die diskutierten Optionen von breiten Bündnissen über Minderheitsregierungen bis zu wechselnden Mehrheiten, während das BSW eine potenzielle Schlüsselrolle einnimmt. Allerdings als last chance; die Partei beginnt aus der politischen Landschaft zu verschwinden.

Kritischer Kommentar: Die Arithmetik ist genauer zu fassen (Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt 2026). Die AfD hat 39 von 83 Sitzen, die Mehrheit liegt bei 42. CDU (15), SPD (8), Grüne und Linke (zusammen 16) kommen ebenfalls nur auf 39 Sitze, also ein Patt. Erst mit dem BSW (5) erreicht dieses Lager 44 Sitze. Umgekehrt hätten aber auch AfD und BSW zusammen 44 Sitze. Die „Schlüsselrolle“ des BSW ist daher doppeldeutig: Es ist Mehrheitsbeschaffer für beide Seiten. Eine CDU-geführte Minderheitsregierung stützte sich auf nur 15 Sitze (18 Prozent der Mandate). Sie wäre nach Strøms (1990) Kriterien eine extreme Minderheitsregierung, deren Legitimation und Steuerungsfähigkeit eigens zu diskutieren wären. Den Stand der Regierungsbildung hat dieser Kommentar nicht abschließend geprüft.

Unkonventionelle Bündnisse. Der größte Veränderungsdruck entsteht an den bisherigen politischen Unvereinbarkeitsbeschlüssen. Wenn CDU, AfD und Linke wechselseitig als unvereinbare Partner gelten, kann die Mitte bei starkem AfD-Wachstum rechnerisch zu klein werden. Dann entstehen denkbare, aber politisch sehr unterschiedliche Wege.

Kritischer Kommentar: Gemeint sind vor allem die Unvereinbarkeitsbeschlüsse der CDU (Bundesparteitag 2018) gegenüber AfD und Linke. Die Abgrenzungsstrategien lassen sich mit der Forschung zur ‚wehrhaften Demokratie‘ (Loewenstein 1937; Capoccia 2005) und zu Reaktionsstrategien etablierter Parteien deuten. Meguid (2005) unterscheidet dismissive, akkommodierende und adversative Strategien; Downs (2001) und Art (2011) untersuchen Ausgrenzung und Einbindung. Kritisch ist die symmetrische Behandlung beider Beschlüsse, da die Gründe für die Abgrenzung (Verfassungstreue vs. programmatische Differenz) unterschiedlich gelagert sind.

  • Öffnung zur Linken. Eine begrenzte Öffnung der CDU gegenüber der Linken — mindestens für Tolerierung, institutionelle Stabilität oder Sachfragen — wäre demokratiepolitisch weniger folgenreich als eine Koalition mit der AfD, aber innerhalb der Union besonders konfliktträchtig. Die Berliner Debatte über die Linke allerdings zeigt eine hohe Skepsis gegenüber deren Programmelementen. Sie könnte aber Minderheitsregierungen ermöglichen, ohne ein vollwertiges Bündnis zu bilden. Das in Sachsen-Anhalt diskutierte Szenario einer CDU-Minderheitsregierung mit Duldung durch Linke und möglicherweise BSW folgt genau dieser Logik.

  • Öffnung zum BSW. Das BSW kann in ostdeutschen Ländern zur Scharnierpartei werden. Es ist für CDU und SPD in sozial-, migrations- und ordnungspolitischen Fragen oft leichter anschlussfähig als Die Linke, bleibt aber wegen seiner Außen- und Europapolitik sowie seiner starken Personalisierung ein unsicherer Partner. Zuletzt wegen seines Verbleibs unter der 5%-Hürde.

  • Breite Abwehrkoalition. Ein sehr breites Bündnis von CDU, SPD, Grünen, Linken und gegebenenfalls BSW wäre rechnerisch in extremen Fällen möglich. Politisch wäre es keine produktive Dauerkoalition, sondern eine Abwehr- oder Verfassungsschutzkoalition gegen eine mögliche AfD-Regierung. In Sachsen-Anhalt wäre ein solches Bündnis rechnerisch möglich, erforderte aber die Aufgabe bisheriger Abgrenzungen, insbesondere der CDU gegenüber der Linken. Das Risiko liegt darin, dass eine solche Koalition die AfD kommunikativ stärken kann. Sie wird sich als einzige Opposition gegen einen als einheitlich dargestellten Block inszenieren. Die demokratische Rechtfertigung der ‚breiten Abwehrkoalition‘ wäre daher nur tragfähig, wenn sie nicht allein negativ — gegen die AfD —, sondern durch eine begrenzte, konkrete Reformagenda begründet würde, was aktuell unwahrscheinlich ist.

  • AfD-Minderheitsregierung. Rechtlich wäre auch eine AfD-geführte Minderheitsregierung möglich. In Sachsen-Anhalt genügt nach gescheiterten vorherigen Wahlgängen im dritten Durchgang eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Enthaltungen zählen nicht. Politisch wäre ein solches Modell jedoch äußerst instabil, solange keine andere Fraktion dauerhaft kooperiert. Jeder Haushalt, jedes größere Gesetz und jede Personalentscheidung müsste über wechselnde Mehrheiten abgesichert werden. Eine AfD-Regierung könnte nur dann dauerhaft handlungsfähig werden, wenn sie entweder selbst die absolute Mandatsmehrheit erringt, eine andere Fraktion als Partner gewinnt oder Oppositionsparteien regelmäßig ihre Mehrheitsbildung ermöglichen. Gegenwärtig schließen die übrigen Parteien eine Zusammenarbeit überwiegend aus; deshalb bleibt die Diskrepanz zwischen AfD-Stärke und AfD-Regierungsbeteiligung groß. Ein politischer ‚Durchmarsch‘ der AfD ist momentan unwahrscheinlich.

Kritischer Kommentar: Die Szenarien lassen sich mit Sartoris (1976) Modell des polarisierten Pluralismus systematisieren. Eine Mitte, die dauerhaft regieren muss, steht bilateralen Anti-System-Oppositionen gegenüber, und der Wettbewerb wird zentrifugal (politics of outbidding). Die „breite Abwehrkoalition“ wäre der Idealtypus dieser Konstellation. Ihr kommunikatives Risiko (die AfD als einzige Alternative) entspricht Kirchheimers (1957) Befund vom Schwinden der Opposition und Mairs (2013) These, dass fehlende Alternativen im Parteienwettbewerb Anti-System-Parteien stärken. Zur AfD-Minderheitsregierung: Die Wahl Thomas Kemmerichs zum Thüringer Ministerpräsidenten im Februar 2020 mit Stimmen der AfD zeigt, dass gerade der dritte Wahlgang Einfallstor für informelle Kooperation sein kann. Ob ein solches Modell „äußerst instabil“ wäre, hängt, wie die skandinavischen Fälle zeigen, weniger von der AfD als vom Verhalten der CDU ab (Twist 2019; Levitsky und Ziblatt 2018: gatekeeping). Die Bundestagsabstimmungen vom Januar 2025, bei denen ein Unionsantrag mit Stimmen der AfD eine Mehrheit fand, sind ein Indiz dafür, wie fragil diese Gatekeeper-Funktion ist.

Mittelfristig entsteht ein asymmetrisches Mehrparteiensystem:

  • Die AfD kann stärkste Kraft werden, ohne automatisch regieren zu können.

  • CDU und SPD bleiben zentrale Regierungsparteien, verfügen aber allein oder zu zweit immer seltener über Mehrheiten.

  • Grüne, Linke und BSW werden je nach Land zu entscheidenden, aber sehr unterschiedlichen Scharnierparteien.

  • Minderheitsregierungen entwickeln sich vom Ausnahmefall zu einer institutionell normalen Möglichkeit.

  • Dreier- und Viererbündnisse nehmen zu, werden aber programmatisch kostspieliger und reformpolitisch schwerfälliger.

Kritischer Kommentar: Die Zusammenfassung beschreibt präzise ein Parteiensystem im Übergang vom moderaten zum polarisierten Pluralismus (Sartori 1976). Die vierte Folgerung (Minderheitsregierungen als „institutionell normale Möglichkeit“) entspräche der vergleichenden Normalität (Strøm 1990). Für Deutschland bräuchte es dafür aber eine Änderung der politischen Kultur, die stark auf Regierungsstabilität und Mehrheitsdemokratie ausgerichtet ist (Lijphart 2012; Rudzio 2019).

Die zentrale institutionelle Aufgabe - aber wer wird das arrangieren können? - ist daher, Minderheitsregierungen zu professionalisieren statt sie lediglich als Scheitern einer „richtigen“ Mehrheit aufzufassen. Dazu gehören transparente Tolerierungsvereinbarungen, verbindliche Haushaltsregeln, klar priorisierte Reformprogramme und eine parlamentarische Kultur, in der Zustimmung zu einzelnen Gesetzen nicht mit einer vollständigen politischen Allianz verwechselt wird.

Kritischer Kommentar: Die Professionalisierungsforderung hat Vorbilder: Schriftliche Unterstützungsabkommen mit Konsultationspflichten und Haushaltszusagen sind in Skandinavien und Neuseeland gängig (Bale und Bergman 2006; Christiansen und Pedersen 2014). Das schwedische ‚Dezemberabkommen‘ von 2014, das Minderheitsregierungen die Verabschiedung ihres Haushalts sichern sollte und 2015 aufgekündigt wurde, zeigt allerdings, wie voraussetzungsvoll solche Arrangements sind. Auf die im Text aufgeworfene Frage „wer wird das arrangieren können?“ antwortet die Literatur institutionell: durch Verfahrensregeln im Parlament selbst (Geschäftsordnung, Haushaltsverfahren) und nicht durch einen Akteur (Ganghof 2021; Russell 2008).

Unter knappen Mehrheiten verschiebt sich das Parlament von einer überwiegend nachträglichen Zustimmung zu Regierungsprojekten hin zu einem Ort fortlaufender Mehrheitsproduktion. Das stärkt Ausschüsse, Oppositionsrechte und einzelne Abgeordnete, kann aber Gesetzgebung langsamer, konfliktanfälliger und unvorhersehbarer machen.

In einer stabilen Mehrheitskoalition werden zentrale Konflikte meist vor der parlamentarischen Beratung im Kabinett, in Koalitionsrunden und Fraktionsgremien entschieden. Das Plenum bestätigt häufig einen zuvor internen Kompromiss; Ausschüsse bearbeiten vor allem Details. Bei knappen Mehrheiten oder Minderheitsregierungen funktioniert das nicht mehr verlässlich. Für nahezu jedes Gesetz muss die Regierung im Parlament Zustimmung beschaffen oder zumindest Enthaltungen organisieren; grundsätzlich genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Regierung und tragende Fraktionen müssen deshalb schon bei Zeitplanung, Ausschussbesetzung und Gesetzesformulierung strategisch mit anderen Fraktionen oder einzelnen Abgeordneten verhandeln. Ein neues koalitionsdiplomatisches Politikmanagement wird erforderlich.

Kritischer Kommentar: Die Beschreibung entspricht Kings (1976) Unterscheidung von Modi der Exekutive-Legislative-Beziehungen. Mehrheitskoalitionen funktionieren im intra-party und inter-party mode, Minderheitsregierungen aktivieren den opposition mode und den cross-party mode. In Steffanis (1979) Begriffen verschiebt sich der für das parlamentarische System typische ‚neue Dualismus‘ (Regierung und Mehrheit gegen Opposition) zurück zum ‚alten Dualismus‘ (Parlament gegen Regierung). Das ist der eigentliche Kern der im Titel behaupteten ‚Demokratisierung‘ und sollte begrifflich so benannt werden. Zur Fraktionsorganisation im Bundestag vgl. Schüttemeyer (1998) und Ismayr (2012). Präzisierung: Die einfache Mehrheit (Art. 42 Abs. 2 GG) reicht nicht überall. Für die Zurückweisung eines Bundesrats-Einspruchs ist ggf. die Kanzlermehrheit nötig (Art. 77 Abs. 4 GG).

Ausschüsse gewinnen Macht. Die eigentliche Verschiebung findet in den Fachausschüssen statt. Dort werden Gesetzentwürfe beraten, verändert und dem Plenum zur Beschlussfassung empfohlen; die Ausschüsse gelten in der Geschäftsordnung ausdrücklich als vorbereitende Beschlussorgane. Unter Minderheitsbedingungen können oppositionelle Fraktionen in Ausschüssen Mehrheiten bilden. Sie können Gesetze der Regierung substanziell verändern, verzögern, ablehnen oder eigene Vorlagen durchsetzen. Die Verschmelzung von Regierung und Parlamentsmehrheit würde gelockert. Ausschussverfahren könnten stärker von den Vorstellungen der jeweiligen Regierung abweichen.

Kritischer Kommentar: Dass starke Ausschüsse Minderheitsregierungen begünstigen, ist ein Kernbefund von Strøm (1990): Oppositionsparteien können dort Einfluss ausüben, ohne Regierungsverantwortung zu übernehmen. Das senkt ihren Anreiz, in eine Koalition einzutreten, und stabilisiert so paradoxerweise die Minderheitsregierung (vgl. Mattson und Strøm 1995; Martin und Vanberg 2011). Eine wesentliche Lücke des Textes ist der Bundesrat. Minderheitsregierungen und heterogene Koalitionen in den Ländern führen regelmäßig zu Enthaltungen im Bundesrat, die dort wie Nein-Stimmen wirken. Damit wirkt die Fragmentierung über den Parteienbundesstaat als zusätzlicher Vetopunkt auf die Bundespolitik zurück (Lehmbruch 2000; Scharpf 1988; Decker 2011).

Das erhöht tendenziell die Bedeutung von 1. frühzeitigen Anhörungen von Sachverständigen; 2. von interfraktionellen Arbeitsgruppen vor der formellen Ausschussberatung; 3. von Änderungsanträgen und abgestuften Gesetzesvarianten; 4. von Paketlösungen, in denen verschiedene Fraktionen jeweils einzelne Prioritäten durchsetzen; und 5. von öffentlicher und nachvollziehbarer Dokumentation parlamentarischer Kompromisse. Der politische Prozess würde, paradoxerweise, formal demokratischer gestaltet. Zugleich aber würden die Vetos der Opposition bedeutender. Das Parlament würde, auf eine eher unerwartete Weise, auseinandersetzungs- und diskursintensiver.

Kritischer Kommentar: Die Erwartung einer diskursintensiveren Gesetzgebung lässt sich deliberationstheoretisch stützen (Habermas 1992). Empirisch zeigen Steiner et al. (2004), dass die Debattenqualität in konsensdemokratischen Arrangements tendenziell höher ist als in kompetitiven Mehrheitssystemen. Kritisch: Mehr Verhandlung bedeutet nicht automatisch mehr Öffentlichkeit. Interfraktionelle Arbeitsgruppen und Paketlösungen verlagern Entscheidungen in informelle Gremien, was der Text selbst später einräumt (Intransparenz, log rolling). Powell (2000) beschreibt dies als Zielkonflikt zwischen der proportionalen Vision (breite Repräsentation im Entscheidungsprozess) und der majoritären Vision (klare Verantwortlichkeit) der Demokratie.

Die Neue Rolle der Opposition. Unter einer Minderheitsregierung besitzt das Oppositionslager zusammen die parlamentarische Mehrheit. Dadurch kann es Mehrheitsrechte, Kontrollinstrumente und die parlamentarische Agenda weitaus wirkungsvoller nutzen als gegenüber einer stabilen Regierungsmehrheit. Die Opposition wird ambivalent. Sie bleibt Kontrollinstanz, übernimmt aber zugleich Mitverantwortung für funktionierende Gesetzgebung. Sie kann Vorhaben nicht mehr nur kritisieren, ohne zu entscheiden, ob sie ihnen zustimmt, sie verändert oder blockiert. In der Praxis könnte sich eine kooperationsbereite Fachopposition von einer fundamentaloppositionellen Partei unterscheiden, die vor allem von Konflikt, Blockade und Sichtbarkeit profitiert. Zugleich bleiben klassische Minderheitenrechte stark. Ein Untersuchungsausschuss kann im Bundestag bereits von einem Viertel der Abgeordneten verlangt werden. Das macht eine Minderheitsregierung kontrollintensiver und politisch transparenter, erhöht aber auch die Gefahr einer permanenten Skandalisierung. Der Haushalt ist die entscheidende Belastungsprobe. Er bestimmt Einnahmen, Ausgaben und die Finanzierung politischer Vorhaben und muss als Gesetz beschlossen werden; beraten wird er vor allem im Haushaltsausschuss.

Kritischer Kommentar: Die Ambivalenz der Opposition zwischen Kontrolle und Mitverantwortung ist ein klassisches Thema der Oppositionsforschung (Dahl 1966; Kirchheimer 1957; Helms 2002). Die Unterscheidung zwischen kooperativer „Fachopposition“ und „fundamentaloppositioneller Partei“ entspricht Sartoris (1976) Begriff der Anti-System-Partei, die von Polarisierung profitiert. Die verfassungsrechtlichen Angaben sind zutreffend (Art. 44 GG: Untersuchungsausschuss auf Antrag eines Viertels der Mitglieder; Art. 110 GG: Haushaltsgesetz). Zu relativieren ist die „Belastungsprobe Haushalt“ durch Art. 111 GG, der eine vorläufige Haushaltsführung erlaubt (siehe oben).

Unter Minderheitsbedingungen kann die Regierung nicht darauf vertrauen, dass ihr Haushaltsentwurf unverändert durchgeht. Sie muss frühzeitig verhandeln: über Investitionsschwerpunkte, über Subventionsabbau, Sozialausgaben, Schuldenregeln und Steuerpolitik. Scheitert dies, entstehen erhebliche politische und administrative Risiken. Programme verzögern sich, die Planungssicherheit sinkt, und die Regierung wird in ihrer Handlungsfähigkeit sichtbar geschwächt.

Gerade deshalb müssten Minderheitsregierungen eine verhandlungsfähige Haushaltsarchitektur schaffen: 1. mittelfristige Finanzplanung, 2. klar ausgewiesene Reformkosten, 3. unabhängige Wirkungsanalysen sowie 4. vorab vereinbarte Mindestlinien für Infrastruktur, Bildung, Kommunen und soziale Sicherung. Das klingt vernünftig, wie aber ist eine solche institutionelle Regelung durchzusetzen?

Kritischer Kommentar: Die Forderungen sind sinnvoll, teilweise aber bereits geltendes Recht: Eine mittelfristige Finanzplanung über fünf Jahre schreiben § 9 StabG und § 50 HGrG vor, und mit dem Stabilitätsrat und seinem Unabhängigen Beirat besteht bereits eine Institution der fiskalischen Überwachung. Weiterführend wären unabhängige Fiskalräte mit Mandat für Reformkostenschätzungen (Calmfors und Wren-Lewis 2011) sowie ein Top-down-Haushaltsverfahren nach schwedischem Muster, das auch Minderheitsregierungen Budgetmehrheiten erleichtert (Bale und Bergman 2006).

Die Gesetzgebung wird selektiver. Die Zahl großer Vorhaben würde wahrscheinlich sinken; deren parlamentarische Vorberatung würde intensiver. Regierungen könnten nicht mehr mit einem eigenen Koalitionsvertrag arbeiten, sondern müssten einige priorisierte Vorhaben auswählen, die in mehreren Fraktionen anschlussfähig sind. Das hätte Folgen:

  • Sachgesetze können breiter legitimiert werden, aber Reformen abschwächen oder verzögern.

  • Einzelne Abgeordnete und Fachausschüsse gewinnen an Gewicht; dadurch aber werden die Abstimmungen taktischer und unberechenbarer.

  • Regierungsvorhaben werden früher auf Kompromissfähigkeit zu prüfen sein; aber populäre Blockaden dominieren gegenüber langfristigen Investitionen.

  • Die parlamentarische Debatte wird lebendiger und weniger ritualisiert; die Verantwortlichkeiten werden diffus: niemand trägt allein mehr die Kosten.

  • Die Opposition beteiligt sich punktuell an Lösungen; aber Dauerverhandlungen fördern Intransparenz und log rolling (politische Tauschgeschäfte).

  • Die programmatischen Markierungen der Parteien – links / Mitte / rechts – verlieren im pragmatischer werdenden Arrangement ihre Relevanzen, auch wenn die Parteien gerade deswegen pointierter auftreten wollen.

Kritischer Kommentar: Die Liste formuliert Zielkonflikte, die die Forschung bestätigt. Diffuse Verantwortlichkeit („niemand trägt allein mehr die Kosten“) schwächt die clarity of responsibility und damit die Fähigkeit der Wähler, Regierungen für ihre Leistung zu belohnen oder zu bestrafen (Powell und Whitten 1993; Hobolt, Tilley und Banducci 2013). Log rolling ist nicht nur negativ zu sehen. In der Public-Choice-Tradition gilt Stimmentausch als Mechanismus, der Präferenzintensitäten abbildet (Buchanan und Tullock 1962), auch wenn er zu Ausgabenausweitung neigt. Die letzte These (Bedeutungsverlust der Links-rechts-Markierungen) widerspricht der Beobachtung, dass Parteien „gerade deswegen pointierter auftreten“. Hier liegt eher eine Entkopplung von Wettbewerbsrhetorik und Verhandlungspraxis vor als ein Relevanzverlust. Dieses Muster beschreibt die Konsensdemokratieforschung seit Lehmbruch (2000).

In toto ein paradoxales Gemenge, dessen Ausprägungen von Chaos, Blockierung und möglicher Kooperationspolitik reichen. Bedeutsam könnte der Umstand werden, dass sich ein Muster gemeinsamen Lernens ausbilden könnte, der eine neue Form des Regierens ausbilden würde - wenn man lernen würde, dass das parteiische Blockieren eine unproduktive Politik wäre, die durch ein Mehr an Gemeinsinn aufzuheben ist.

Kritischer Kommentar: Die Hoffnung auf „gemeinsames Lernen“ lässt sich institutionenökonomisch präzisieren. Kooperation entsteht in wiederholten Spielen bei hinreichend langem ‚Schatten der Zukunft‘ (Axelrod 1984), und Regelsysteme der Selbstorganisation bilden sich über Vertrauen und Reziprozität heraus (Ostrom 1990). Für die ‚shared mental models‘, auf die der Text später verweist, ist Denzau und North (1994) die einschlägige Referenz. Kritisch bleibt: Elektoraler Wettbewerb verkürzt gerade den Zeithorizont, den Lernprozesse brauchen (Nordhaus 1975). Der Appell an „Gemeinsinn“ (vgl. Münkler und Bluhm 2001) ersetzt keinen Mechanismus, der Kooperation anreizkompatibel macht.

Ein Minderheitsparlament kann reformfähig sein, wenn die Regierung ihre Vorhaben nicht als fertige Exekutivprodukte behandelt, sondern als verhandelbare Ausgangsentwürfe. Für langfristig konfliktintensive Reformen — Renten, Pflege, Klima, Steuern, Infrastruktur — braucht es jedoch zusätzliche, möglichst mehrjährige Verständigungen – eine im Machtspiel hehre und vor allem ungewohnte Anforderung.

Kritischer Kommentar: Die These, Minderheitskonstellationen könnten reformfähig sein, ist empirisch belegbar. Green-Pedersen (2001) führt das dänische ‚Beschäftigungswunder‘ der 1990er Jahre gerade auf Minderheitsregierungen und breite, blockübergreifende Vereinbarungen zurück. Zur Problematik langfristiger Reformen in Demokratien grundlegend Jacobs (2011) und Pierson (1996).

Plenum und Abstimmungen. Das Plenum wird weniger Bühne sein und stärker zum realen Entscheidungsraum. Anwesenheiten, Enthaltungen, Krankheitsfälle und einzelne abweichende Stimmen gewinnen an Gewicht. Eine Regierung kann Gesetze verlieren, obwohl sie nicht grundsätzlich gestürzt wird, weil unterschiedliche Oppositionsfraktionen je nach Thema unterschiedliche Mehrheiten bilden. Das kann die Verpflichtungs-Qualität erhöhen. Abgeordnete sind ja prinzipiell nach dem Grundgesetz nicht an Weisungen gebunden, entscheiden nach ihrem Gewissen. Praktisch wächst aber dann der Druck der Fraktionsführungen erheblich, jede Abstimmung organisatorisch abzusichern: stärkere Disziplinierung.

Kritischer Kommentar: Der Befund, dass knappe Mehrheiten die Fraktionsdisziplin eher erhöhen als lockern, ist plausibel und vergleichend belegt (Sieberer 2006). Er steht allerdings in Spannung zur These einer ‚Demokratisierung‘: Wenn die Fraktionsführungen jede Abstimmung organisatorisch absichern müssen, wird das freie Mandat (Art. 38 Abs. 1 GG) praktisch eher eingeengt. Der Begriff „Verpflichtungs-Qualität“ sollte erläutert werden. Ganghof und Bräuninger (2006) zeigen zudem, dass Regierungen ohne Mehrheit ihre Gesetzgebung vor allem mit nahestehenden Oppositionsparteien absichern. Das spricht eher für stabile Unterstützungsbeziehungen als für fluide, themenspezifische Mehrheiten.

Kontrollrechte erhalten größere politische Schärfe. Kleine und ‚Große Anfragen‘, ‚Aktuelle Stunden‘, Untersuchungsausschüsse und Haushaltskontrolle werden nicht nur Instrumente der Opposition, sondern prägen unmittelbar die Überlebens- und Verhandlungsfähigkeit der Regierung. Das Parlament könnte dadurch gegenüber der Exekutive an Eigenständigkeit gewinnen. Damit dies produktiv bleibt, wären allerdings bessere unterstützende Ressourcen nötig: 1. stärkere wissenschaftliche Dienste, 2. unabhängige Evaluationen, 3. mehr Personal für Ausschüsse und 4. verbindliche Fristen für Antworten der Ministerien. Ohne solche Ressourcen gewinnt nicht das Parlament, sondern die besser organisierte Lobby, der medial schnellere Akteur oder die taktisch geschicktere Fraktion.

Kritischer Kommentar: Die Forderung nach parlamentarischen Ressourcen ist berechtigt und schließt an die Forschung zur Informationsasymmetrie zwischen Ministerialbürokratie und Parlament an (Ismayr 2012). Die Warnung, ohne Ressourcen gewinne „die besser organisierte Lobby“, entspricht Olsons (1965) Logik kollektiven Handelns, nach der kleine, homogene Interessen strukturell besser organisationsfähig sind.

Die Konsequenz für Reformen. Für eine Reformpolitik wäre ein solcher Wandel ambivalent. Kurzfristig wird es schwieriger, unpopuläre Lasten — etwa den Abbau von Subventionen, Änderungen im Rentensystem oder höhere CO2-Preise — durchzusetzen. Eine Minderheitsregierung wird zum Ausweichen auf sichtbar Entlastendes neigen. Letztlich auf lediglich konsensfähige Projekte. Langfristig kann gerade die Notwendigkeit wechselnder Mehrheiten aber Reformen stabilisieren. Wenn zentrale Vorhaben etwa von Regierungsparteien plus einer oder mehreren Oppositionsfraktionen getragen werden, sind sie weniger abhängig von einem Regierungswechsel. Voraussetzung wäre allerdings idealerweise eine neue politische Praxis: 1. keine Koalitionsdisziplin als Ersatz für Überzeugung, sondern 2. offene Gesetzesverhandlungen, 3. überprüfbare Kompromisse und 4. klar dokumentierte Verantwortlichkeiten. Wie sich das in einer unsortierten Machtanspruchsatmosphäre durchsetzen soll – vor allem: von wem? - bleibt fraglich. Denn die Möglichkeit des sachlichen Kompromisses stellt sich erst, wenn überhaupt, über eine Zeit des gemeinsamen Lernens her, währenddessen die ‚neue politische Praxis‘ noch kein Regelsetting – kein shared mental model der Politik – hat.

Aber das Parlament würde wieder stärker zum Ort der Regierungspolitik selbst.

Das kann die politische Verantwortung verbreitern und Reformen robuster machen — oder zu Blockade führen, wenn Parteien jede Verhandlung nur als Gelegenheit zur Profilierung verstehen.

Kritischer Kommentar: Die Ambivalenz ist gut gefasst. Die Kurzfrist-Neigung zu „sichtbar Entlastendem“ entspricht der blame avoidance (Weaver 1986) und der new politics of the welfare state (Pierson 1994; 1996). Zugleich stützt die Literatur die optimistische Variante: Breit getragene Reformen sind gegen Regierungswechsel besser geschützt (Green-Pedersen 2001). Der Hinweis auf fehlende ‚shared mental models‘ ist zentral (Denzau und North 1994). Er führt zu der Frage, ob institutionelles Lernen schneller verlaufen kann als die elektorale Erosion, die es notwendig macht.

Die Bundesrepublik leidet weniger an einem Mangel an institutionellen Verfahren als an einem Verlust an strategischer Politik und der dazu nötigen Zeit. Parteien reagieren auf unmittelbare Belastungen (Inflation, Energiepreise, Migration, Haushalt, soziale Verunsicherung) und verschieben dadurch strukturelle Entscheidungen. Wenn aktuell regierende Parteien bereits vereinbarte Transformationsschritte zurücknehmen oder verwässern, kann dies kurzfristig Konflikte beruhigen, aber die Kosten in die Zukunft verlagern.

Kritischer Kommentar: Die Diagnose eines Verlusts strategischer Politik schließt an die Regierungsforschung an (Korte und Fröhlich 2009). Die Verlagerung von Kosten in die Zukunft ist ein Kernthema der Politischen Ökonomie, vom politischen Konjunkturzyklus (Nordhaus 1975) bis zur These einer durch Verschuldung „gekauften Zeit“ (Streeck 2013). Kritisch ist anzumerken, dass dieser Befund nicht von Minderheitsregierungen abhängt: Er gilt ebenso für stabile Mehrheitskoalitionen. Die kausale Verbindung zur Koalitionsmechanik, die der Text herstellen will, bleibt hier unbestimmt.

Drei Entwicklungsmuster verstärken sich gegenseitig:

  • Elektorale Kurzfristigkeit**:** Parteien vermeiden Reformen, deren Kosten sofort sichtbar sind und deren Nutzen erst später erkennbar ist.

  • Koalitionäre Vetostruktur**:** Je knapper und heterogener die Mehrheit, desto stärker wird jede Reform durch interne und externe Vetospieler verändert.

  • Oppositionelle Vereinfachung**:** AfD und Linke können komplexe Anpassungsprobleme leichter als Verteilungs-, Eliten- oder Zumutungsfrage darstellen, weil sie keine Gesamtverantwortung für Finanzierung, Investitionen und europäische Bindungen tragen.

Kritischer Kommentar: Die drei Muster entsprechen bekannten Mechanismen: Elektorale Kurzfristigkeit ist ein Thema bei Nordhaus (1975) und Jacobs (2011), die Vetostruktur bei Tsebelis (2002), die oppositionelle Vereinfachung in der Populismusforschung (Mudde und Rovira Kaltwasser 2017). Problematisch ist erneut die Gleichsetzung von AfD und Linke. Mit einer möglichen linksgeführten Regierung in Berlin und der Regierungsbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern trägt die Linke Gesamtverantwortung. Die These der „Verantwortungsfreiheit“ wird damit empirisch überprüfbar.

Eine Strategie gegen diese Dynamik kann nicht darin bestehen, oppositionelle Positionen moralisch zu delegitimieren. Sie müsste zeigen, dass Transformationspolitik zugleich 1. ökonomisch produktiv, 2. sozial fair und 3. demokratisch nachvollziehbar ist. Aber eben diese Anforderung ist in einem politischen Milieu schwierig geworden, in dem die noch regierenden Parteien ihren drohenden Wählerverlusten durch wechselseitige Opposition innerhalb der Koalition entgegenzuarbeiten versuchen. Was die drei Transformationsbedingungen nicht mehr erfüllen lässt. Die Parteien nähern sich keiner Regierungs-, aber einer Reformunfähigkeit. ‚Reform‘ meint hier nicht einfache, sondern strukturelle Änderungen.

Kritischer Kommentar: Die Warnung vor moralischer Delegitimierung oppositioneller Positionen stützt die Forschung zu Parteistrategien gegenüber Herausforderern. Ausgrenzung ohne inhaltliche Auseinandersetzung kann deren issue ownership stärken (Meguid 2005; Heinze 2018). Der Befund, regierende Parteien betrieben „wechselseitige Opposition innerhalb der Koalition“, ist eine prägnante Formulierung dessen, was Mair (2009) als Auseinanderfallen von Responsivität (gegenüber Wählern) und Verantwortlichkeit (gegenüber Sachzwängen) beschreibt.

Reformblockade als Wachstumsproblem. Reformunfähigkeit ist vor allem dann ökonomisch folgenschwer, wenn sie Investitions- und Anpassungsfähigkeit blockiert. Deutschlands strukturelle Aufgaben sind miteinander verschränkt, d.h. komplex:

  • Die alternde Gesellschaft erhöht den Druck auf Rente, Pflege, Gesundheit und Arbeitskräfteangebot.

  • Die industrielle Transformation verlangt eine verlässliche Energieversorgung, schnellere Planung, Netze, Speicher, neue Produktionsverfahren und private wie öffentliche Investitionen.

  • Digitalisierung und KI verlangen Recheninfrastruktur, Datenregeln, Fachkräfte, Weiterbildung und innovationsfähige Verwaltung.

  • Infrastrukturdefizite in Bahn, Brücken, Kommunen, Schulen und Wohnungsbau senken Produktivität und Vertrauen in staatliche Leistungsfähigkeit.

  • Der Sozialstaat muss stärker auf Aktivierung, Qualifizierung und Übergänge zwischen Erwerbsphasen ausgerichtet werden, ohne seine Schutzfunktion preiszugeben.

Kritischer Kommentar: Die Aufzählung entspricht dem Konsens der wirtschaftspolitischen Beratung (Sachverständigenrat 2024; Bardt et al. 2019). Zwei Ergänzungen sind nötig. Erstens hat die Bundesrepublik im März 2025 mit der Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse und dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität eine erhebliche fiskalische Weichenstellung vorgenommen. Das relativiert die These der Reformunfähigkeit, wenn auch nicht für strukturelle Reformen (Rente, Verwaltung, Planung). Zweitens lässt sich der Zusammenhang von Reformblockade und Wachstum mit Olson (1982) theoretisch fundieren: Verteilungskoalitionen blockieren Anpassung und senken langfristig das Wachstum. Das wäre die ökonomische Pointe des Textes.

Wenn Reformen als Verteilungsfrage behandelt werden, werden sie in der Logik des kurzfristigen Konflikts entschieden: Wer zahlt heute, wer gewinnt morgen? Reformpolitik muss im Grunde die Produktions- und Reproduktionsgrundlagen der Gesellschaft sichtbar machen: Wer schafft Wertschöpfung, wie werden Fähigkeiten erhalten, wie wird Risiko geteilt, und wie bleiben Infrastruktur und soziale Sicherung finanzierbar? Selbst wenn die Einsicht vorhanden ist, drängt die Kurzfristigkeit von Verteilungsergebnissen das Problem der strukturellen Transformation in den Hintergrund, ins ‚Kollektiv Unbewusste‘ und lässt gänzliche andere Narrative hochfahren (Antikapitalismus, Nationalismus, Remigration, etc.), die das Politische fluten.

Kritischer Kommentar: Die Unterscheidung zwischen Verteilungs- und Produktionslogik ist zentral. Die Metapher des „kollektiven Unbewussten“ (C. G. Jung) ist jedoch eher illustrativ als analytisch. Präziser ließe sich mit Shillers (2019) Narrative Economics argumentieren, der zeigt, wie sich wirtschaftlich wirksame Erzählungen epidemisch verbreiten. Problematisch ist die Reihung „Antikapitalismus, Nationalismus, Remigration“: Sie stellt Narrative mit sehr unterschiedlichem Verhältnis zu Verfassungsprinzipien nebeneinander (vgl. Kommentar zu den ‚Rändern‘).

Reformvorhaben könnten stärker in mehreren Schritten beraten, mit unabhängiger Folgenabschätzung versehen und für bestimmte Felder durch verbindliche interfraktionelle Vereinbarungen abgesichert werden. Denkbar wären besonders für Rente, Pflege, Bildung, Infrastruktur, Energie und Verwaltungsmodernisierung Reformpakte mit Zeithorizont von zehn bis fünfzehn Jahren. Solche Pakte würden nicht jede politische Differenz aufheben, könnten aber die elementaren Investitions- und Finanzierungsgrundlagen dem permanenten Wahlkampf entziehen. Gute Löhne, sichere Renten, Pflege, Bildung, kommunale Leistungen und soziale Gleichheit sind nicht gegen Investitionen, Innovation, qualifizierte Arbeit und offene wirtschaftliche Kooperation durchsetzbar. Sie hängen davon ab.

Kritischer Kommentar: Langfristige Reformpakte haben deutsche Vorbilder: die Rentenreform 1992, die im November 1989 von Union, FDP und SPD gemeinsam beschlossen wurde, und die Kommission ‚Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘ (2019) zum Kohleausstieg. Konzeptionell zu Institutionen der Zukunftsvorsorge vgl. Boston (2017) und Jacobs (2011). Kritisch ist die demokratietheoretische Spannung: Pakte über zehn bis fünfzehn Jahre binden künftige Mehrheiten und kollidieren mit dem Prinzip der Herrschaft auf Zeit. Je stärker sie Investitionen dem Wahlkampf „entziehen“, desto größer wird ihr Legitimationsbedarf.

Kann man überhaupt einen Schluss ziehen? Die Bundesrepublik bleibt regierungsfähig, aber ihre Reformfähigkeit steht unter Druck. Die knappen Mehrheiten, die Koalitionsisolation der AfD, die begrenzte Einbindungsfähigkeit der Linken und die wachsende Fragmentierung begünstigen eine Politik des Aufschubs. Minderheitsregierungen können dabei eine demokratisch legitime Option sein, wenn sie auf klaren Projektvereinbarungen, transparenter parlamentarischer Kooperation und einer begrenzten, realistischen Reformagenda beruhen. Deutschland braucht Mehrheiten nicht nur zum Regieren, sondern für eine langfristige Verbindung von produktiver Erneuerung, ökologischer Transformation und sozialer Sicherung. Es sind neue Formen von politischer Kooperation nötig, wenn nicht gar notwendig. Die aktuelle Tendenz zur Reformunfähigkeit aber lässt gerade die Reform der Reform: die nachhaltig längerfristige Strukturtransformation, aus Furcht vor weiteren Wählerverlusten fallen. Es führt möglicherweise - aus den Kalamitäten der Unsicherheit der Demokratieprozesse - zu einem low-level-development der Republik, d.h. zu einem Ergebnis, das dann dem ähnelt, was aus einer Politik der Regierungsmehrheit von AfD (und Linken) zu erwarten ist: de-growth.

Kritischer Kommentar: Der Schluss bündelt die Argumentation überzeugend: regierungsfähig, aber reformgefährdet. Zwei Punkte sind kritisch. Erstens ist die Gleichsetzung des befürchteten low-level-development mit „de-growth“ begrifflich ungenau. Degrowth bezeichnet ein intendiertes, ökologisch begründetes Programm der Wachstumsrücknahme (Kallis 2018), keine Stagnation infolge politischer Blockade. Die AfD vertritt programmatisch keine Wachstumskritik, sondern eher eine fossil-industrielle Bestandssicherung. Treffender wäre der Begriff der low-level equilibrium trap (Nelson 1956) oder Olsons (1982) institutionelle Sklerose. Zweitens steht der Schluss in Spannung zum Titel. Die Ausgangsfrage (Demokratisierung durch Minderheitsregierungen?) wird letztlich mit einem Zielkonflikt beantwortet, der nicht aufgelöst wird.

Was wir an Demokratisierung der Parlament/Regierungs-Relationen gewönnen, ginge auf Kosten der Entwicklungspotenziale der Republik, was vor allem sichtbar wird, wenn wir die internationalen Wirtschafts- und Politikwirkungen einbezögen, die in der Koalitionsmechanik überhaupt nicht vorkommen. In dem Sinne ist die Frage der Koalitionsmechanik nur ein Element einer Neuformatierung des Politischen, die in einem weitaus größeren Zusammenhang erschlossen werden müsste, weit über die hier thematisierten Fragen der kleinen Machtverteilung hinaus.

Kritischer Kommentar: Der abschließende Hinweis auf die internationale Dimension ist wichtig, bleibt aber unausgeführt. Regierungen verhandeln zugleich auf nationaler und internationaler Ebene (Putnam 1988: two-level games). Fragile Mehrheiten können dabei sowohl schwächen als auch als Verhandlungsressource dienen (‚mir sind die Hände gebunden‘). Theoretisch ließe sich der gesamte Zielkonflikt mit Scharpfs (1999) Unterscheidung von Input- und Output-Legitimation fassen. Der Text beschreibt einen Gewinn an Input-Legitimation (mehr parlamentarische Beteiligung), der mit einem Verlust an Output-Legitimation (Reform- und Entwicklungsfähigkeit) erkauft wird. Diese Rahmung würde den paradoxen Befund analytisch schärfen.

Kritische Gesamtwürdigung

Der Essay hat eine originelle Grundidee: Er deutet die Fragmentierung des Parteiensystems nicht nur als Krisensymptom, sondern als mögliche Revitalisierung des Parlaments. Die Analyse der Koalitionsarithmetik ist aktuell und durch die Wahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin (September 2026) weitgehend bestätigt worden. Ebenso überzeugend sind die Zielkonflikte zwischen parlamentarischer Lebendigkeit und Reformfähigkeit. Sie decken sich mit der vergleichenden Forschung zu Minderheitsregierungen (Strøm 1990), zu Vetospielern (Tsebelis 2002) und zur Klarheit politischer Verantwortlichkeit (Powell 2000).

Folgende Schwächen sind festzuhalten. (1) Begriffliche Unschärfe: ‚Demokratisierung‘ wird mit Parlamentarisierung gleichgesetzt. Die Unterscheidung von altem und neuem Dualismus (Steffani 1979) bzw. von Input- und Output-Legitimation (Scharpf 1999) würde den Kernbefund präzisieren. (2) Symmetrisierung der ‚Ränder‘: Die durchgehende Parallelisierung von AfD und Linke ist analytisch und empirisch fragwürdig, zumal die Linke inzwischen in Berlin stärkste Kraft ist. (3) Fehlende Vergleichsperspektive: Die skandinavischen Erfahrungen zeigen, dass Minderheitsregierungen stabil und reformfähig sein können (Green-Pedersen 2001; Christiansen und Pedersen 2014). Sie zeigen aber auch, dass gerade Unterstützungsabkommen radikal rechte Parteien normalisieren können (Twist 2019). Beides würde die These erheblich schärfen. (4) Föderale Lücke: Die Rückwirkung der Länderkonstellationen über den Bundesrat auf die Bundespolitik wird nicht behandelt (Lehmbruch 2000). (5) Normativität: Der eingangs erklärte Verzicht auf Normativität wird nicht eingehalten. Reformfähigkeit und Wachstum fungieren durchgängig als Maßstab, was offengelegt werden sollte. (6) Belege: Mehrere empirische Aussagen (u. a. zur NRW-Bildungspolitik 2010–2012) sind unbelegt, und der Begriff ‚de-growth‘ ist sachlich unzutreffend verwendet.

Für eine Überarbeitung bietet sich an, den paradoxen Befund als Zielkonflikt zwischen Input- und Output-Legitimation zu formulieren und mit Strøms Policy-vs.-Office-Logik zu begründen. Die institutionellen Vorschläge (Tolerierungsverträge, Haushaltsarchitektur, Reformpakte) sollten an die Modelle des contract parliamentarism (Bale und Bergman 2006) angebunden werden. Die offene Frage des Textes, wer diese Arrangements durchsetzt, bleibt damit bestehen, sie lässt sich so aber präziser stellen.

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Prof. Dr. Birger P. Priddat

Prof. Dr. Birger P. Priddat

Philosoph und Ökonom, Senior Research Fellow an der Universität Witten/Herdecke. Zur Biographie